Thema
Die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie für ambulante Pflege - Teil 1a Ambulante Pflegedienste (Schwerpunkt Außerklinische Intensivpflegedienste)
Inhalt
Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste treten am 01.07.2026 in Kraft. Das Prüfverfahren basiert von da an auf einem wissenschaftsbasiertem Prüfkonzept. Das bislang genutzte Prüfinstrument – bestehend aus einem Fragenkatalog mit dichotomer Bewertungssystematik – wird durch ein Instrument mit Qualitätsbereichen und -aspekten abgelöst. Die neue Bewertungssystematik sieht eine vierstufige Bewertung (A, B, C, D) vor. An das neue Prüfverfahren gekoppelt sein wird auch eine neue Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die ambulante Pflege (QDVA). Für die Leistungserbringer im Bereich der Außerklinische Intensivpflege gelten von der allgemeinen Pflege abweichende Anforderungen. Diese werden in der Veranstaltung thematisiert.
Schwerpunkte
Erfahren Sie, welche Änderungen und Neuerungen die Qualitätsprüfungs-Richtlinie für ambulante Pflegedienste (Schwerpunkt Außerklinische Intensivpflegedienste) mit sich bringt. Im Fokus stehen die neuen, bundesweit einheitlichen Prüfaspekte und die Neuausrichtung der Qualitätsprüfung für die Außerklinische Intensivpflege. Die Veranstaltung bietet Ihnen einen kompakten Überblick über den Ablauf der Prüfungen, die Prüfinhalte und die wichtigsten Anforderungen an das Qualitätsmanagement.
- Ablauf der Prüfung
- Prüfinhalte und Umfang der Prüfung - Fokus Außerklinische Intensivpflege
- Personenstichprobe bei ambulanten Pflegediensten - Fokus Außerklinische Intensivpflege
- Bewertungssystematik
Zielgruppe
Die Veranstaltungen richten sich an ambulante Pflegedienste mit dem Schwerpunkt Außerklinische Intensivpflege.
Elisa
Dathe
Sekretariat Fachbereich Pflege Qualitätsprüfung
Ulrike
Becher
Fachreferentin Fachbereich Pflege Qualitätsprüfung
Ulrike
Becher
Fachreferentin Fachbereich Pflege Qualitätsprüfung